Bauunternehmen gründen | Das müssen Sie alles beachten

Bauunternehmen gründen | Das müssen Sie alles beachten

Ein Haus zu bauen, ist für viele Menschen ein großer Lebenstraum – doch nur die wenigsten können diese Aufgabe wirklich selbst bewältigen. Viel häufiger kommt es vor, dass ein Bauunternehmen beauftragt wird, die eigenen vier Wände zu errichten. Zweifelsfrei ist der Hausbau ein echtes Mammutprojekt, das viele Profis zusammenbringt. Viele Bauunternehmen spezialisieren sich darauf, alle benötigten Leistungen aus einer Hand anzubieten und es den Bauherren somit so einfach wie möglich zu machen. Wenn auch Sie ein solches Bauunternehmen gründen wollen, müssen Sie ein paar Dinge beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Die Meisterpflicht im Handwerk

Wer ein Bauunternehmen gründen will, kommt mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem handwerklichen Bereich und hat beispielsweise schon als Dachdecker, Trockenbauer oder Zimmermann gearbeitet. Eine solche Qualifikation ist ausgesprochen vorteilhaft, wenn Sie ein Bauunternehmen gründen, denn dadurch wissen Sie, wie es auf einer Baustelle zugeht und was es dort alles zu beachten gilt.

Doch Vorsicht, nicht jeder Handwerksgeselle kann sich einfach so selbstständig machen. In den meisten Fällen herrscht die Meisterpflicht im Handwerk. Das bedeutet, dass Sie erst Meister sein müssen, um sich im entsprechenden Beruf selbstständig zu machen. Die Meisterpflicht ist ziemlich streng, bietet aber auch einige Schlupflöcher, die Ihnen dabei behilflich sein können, ein Bauunternehmen zu gründen.

Bauunternehmen gründen und zum Beispiel als Fliesenleger arbeiten.

Bauunternehmen mit Meistertitel gründen

Grundsätzlich gilt die Meisterpflicht im Handwerk für alle zulassungspflichtigen Handwerksberufe. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Elektrotechniker
  • Maurer
  • Maler und Lackierer
  • Dachdecker
  • Tischler
  • Zimmermann

Falls Sie einen dieser oder einen anderen zulassungspflichtigen Handwerksberuf ausüben und ein Bauunternehmen gründen wollen, müssen Sie zunächst einen Meisterbrief erlangen. Andernfalls können Sie sich nicht selbstständig machen. Die Meisterprüfung erfordert in der Regel zwei bis drei Jahre Vorbereitungszeit, in der Sie in der Regel noch einmal die Schulbank drücken müssen. In dieser Zeit werden Sie jedoch umfassend auf Ihre bevorstehenden Aufgaben und auch ein bisschen auf die Herausforderungen als selbstständiger Bauunternehmer vorbereitet.

Bauunternehmen ohne Meistertitel gründen

Den zulassungspflichtigen Handwerksberufen gegenüber stehen die zulassungsfreien. Diese ermöglichen Ihnen auch ohne Meisterbrief den Weg in die Selbstständigkeit. Zulassungsfreie Handwerksberufe, die für die Gründung eines Bauunternehmens von Vorteil sein können, sind unter anderem:

  • Fliesenleger
  • Estrichleger
  • Raumausstatter

Wenn Sie einen zulassungspflichtigen Handwerksberuf ausüben, aber keinesfalls die Meisterprüfung ablegen wollen, um ein Bauunternehmen zu gründen, gibt es zwei weitere Schlupflöcher, die Ihnen unter Umständen sehr behilflich sein können:

  • Ein angestellter Meister als Betriebsleiter: Wenn Sie selbst kein Meister sind, aber einen Meister als technischen Betriebsleiter einstellen, können Sie sich problemlos selbstständig machen und ein Bauunternehmen gründen.
  • Die Altgesellen-Regelung: Wenn Sie mindestens sechs Jahre als angestellter Geselle gearbeitet haben (und davon vier in einer leitenden Position), können Sie bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer eine Ausübungsberechtigung beantragen. Wichtig hierfür: Das Ablegen der Meisterprüfung muss für Sie eine „unzumutbare Belastung“ darstellen. Was genau das bedeutet und ob es auf Sie zutrifft, wird immer im Einzelfall festgelegt und geprüft. Man sollte sich daher nie zu sehr auf die Altgesellen-Regelung verlassen, wenn man unbedingt ein Bauunternehmen ohne Meistertitel gründen will.

Bauunternehmen gründen und Erdarbeiten durchführen.

Das Gewerbe für ein Bauunternehmen anmelden

Egal ob mit Meistertitel oder ohne – wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und grünes Licht von der Handwerkskammer erhalten haben, gilt es im nächsten Schritt, Ihr Bauunternehmen beim Gewerbeamt anzumelden. Im Vorfeld sollten Sie sich überlegen, welche Rechtsform am besten zu Ihrem Bauunternehmen passt.

Da die Gründung eines Bauunternehmens immer mit hohen finanziellen Risiken verbunden ist, fällt die Wahl häufig auf die GmbH – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Was viele nicht wissen: Sie können eine GmbH auch als Einzelperson gründen und brauchen nicht zwangsläufig einen Geschäftspartner. Die wohl größte Hürde beim Gründen einer GmbH ist das vorzuweisende Startkapital, das aktuell bei 25.000 Euro liegt.

Bauunternehmen bei der Handwerkskammer melden

Sich als Handwerker selbstständig machen bedeutet immer auch eine enge Verknüpfung mit der Handwerkskammer. Diese wird Sie auch bei der Gründung Ihres Bauunternehmens begleiten. Wenn Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, sollten Sie direkt im Anschluss zur ansässigen Handwerkskammer gehen und melden, dass Sie ein Bauunternehmen gegründet haben. Sie werden dann ins Handwerksregister eingetragen und erhalten automatisch auch eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer.

Mitarbeiter ordnungsgemäß einstellen

Dass Sie ein Bauunternehmen gründen und dann alle Aufgaben allein erledigen, ist ziemlich unwahrscheinlich. Sehr viel naheliegender: Sie stellen gleich zu Beginn mehrere Mitarbeiter ein, die verschiedene Handwerksberufe repräsentieren und Ihr Unternehmen somit zu einem ganzheitlichen Anbieter für unterschiedliche Bau-Dienstleistungen macht.

Wichtig: Stellen Sie alle Ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß ein und holen Sie sich – falls benötigt – frühzeitig Hilfe für die Lohnbuchhaltung und das Personalwesen mit ins Boot. Schwarzarbeit ist ein großes Thema im Bauwesen, sollte für Sie aber selbstverständlich nie in Frage kommen. Als Bauunternehmen müssen Sie sich auf regelmäßige Kontrollen durch das Zollamt einstellen. Achten Sie daher darauf, dass alle Formulare ordentlich ausgefüllt und eingereicht werden und halten Sie Ihre Mitarbeiter an, immer ihren Personalausweis bei sich zu tragen. Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten.

Bauunternehmen gründen und mit den Aufgaben wachsen.

Die finanzielle Belastung für Bauunternehmen

Startkapital, Gründungskosten, laufende Kosten, Personalkosten – keine Frage, ein Bauunternehmen gründen ist definitiv eine finanzielle Herausforderung, die keinesfalls unterschätzt werden darf. Wer sich für diesen Schritt entscheidet, sollte auf jeden Fall für ausreichende Sicherheit sorgen, Versicherungen abschließen (zum Beispiel Unfall-, Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung) und das liebe Geld nie aus den Augen verlieren. Insolvente Bauunternehmen sind (leider) keine Seltenheit und unterstreichen, wie schnell der Traum vom eigenen Handwerksbetrieb vorbei sein kann.

Um stets alle Kosten decken zu können, ist es natürlich von größter Wichtigkeit, genügend Aufträge an Land zu ziehen. Auch wenn die Baubranche nicht für innovative Marketingstrategien bekannt ist, sollten Sie sich doch regelmäßig die Zeit nehmen, um zu überlegen, wie Sie neue Kunden erreichen können. Hierbei ist es wichtig, sich von der Konkurrenz zu unterscheiden – zum einen durch die Qualität Ihrer Arbeit, aber zum anderen auch durch auffällige Werbung, die im Gedächtnis bleibt. Wenn Sie selbst kein Experte für Marketing sind, ist es unter Umständen hilfreich, eine externe Werbeagentur zu beauftragen und von dieser ein umfassendes Marketingkonzept für Ihr Bauunternehmen erarbeiten zu lassen.

Ein Bauunternehmen gründen ist definitiv ein großes Abenteuer, das viele Unsicherheiten und Herausforderungen mit sich bringt. Es kann sich jedoch auch durchaus lohnen und Ihre Handwerker-Karriere auf ein völlig neues Level erheben. 

Bilder: www.pixabay.com

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