Winterdienst für Privathaushalte gründen | So gelingt das Vorhaben

Winterdienst für Privathaushalte gründen | So gelingt es

Wenn der Winter naht, bedeutet das für viele Menschen vor allem eines: Zusätzlicher Stress. Denn wenn sie als Hauseigentümer oder Mieter dazu verpflichtet sind, angrenzende Gehwege zu räumen und gefährliche Rutschpartien zu vermeiden, dann ist das lästige Arbeit am Morgen und am Abend. Kein Wunder, dass sich immer mehr – vor allem Senioren und Erwerbstätige – dazu entscheiden, einen privaten Winterdienst für diese Aufgabe zu engagieren. Für Sie ist das eine spannende Möglichkeit, um in die Selbstständigkeit einzusteigen.

Die Pflicht, Gehwege im Winter zu räumen

Es gibt nur wenige Menschen, die den Winter als ihre liebste Jahreszeit bezeichnen. Lange Nächte und kurze Tage, Kälte, Schnee und Eis sorgen nicht nur schnell für schlechte Laune, sondern leider auch für überdurchschnittlich viele Unfälle. Doch nicht nur die Straßen sind im Winter ein echter Brennpunkt. Auch Gehwege können sich schnell in tückische Rutschbahnen verwandeln.

Damit das Risiko von Unfällen so gering wie möglich ist, sind Hauseigentümer und manchmal auch Mieter dazu verpflichtet, die Wege vom Schnee zu räumen und beispielsweise Splitt zu streuen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Schnee- und Räumpflicht. Wer ihr nicht nachkommt und damit unter Umständen Unfälle provoziert, haftet im Schadensfall.

Die Schnee- und Räumpflicht beginnt werktags in der Regel um 7 und an Sonn- sowie Feiertagen um 9 Uhr. Sie endet immer um 20 Uhr. Das bedeutet, dass Gehwege in dieser Zeit geräumt und gestreut sein müssen.

Die Pflicht, Gehwege im Winter zu räumen

So wird aus der Pflicht eine Geschäftsidee

Es ist kein Geheimnis, dass die Schnee- und Räumpflicht bei vielen Mietern und Immobilieneigentümern Unmut auslöst. Gerade früh am Morgen ist es schlichtweg lästig und zeitraubend, erst den Gehweg frei zu machen, ehe es zur Arbeit geht. Doch nicht nur Erwerbstätige leiden unter der Verpflichtung. Während diese nämlich in der Regel durchaus körperlich dazu in der Lage sind, haben es alte und kranke Menschen deutlich schwerer, ihrer Pflicht nachzukommen.

Hier kristallisiert sich klar heraus: Die Schnee- und Räumungspflicht bietet Platz für eine ebenso einfache wie geniale Geschäftsidee: Gründen Sie doch einen Winterdienst für Privathaushalte und erledigen Sie die Aufgabe, auf die kaum jemand Lust hat.

Das sind die Aufgaben eines Winterdienstes für Privathaushalte

Als Inhaber von einem Winterdienst für Privathaushalte müssen Sie dafür sorgen, dass:

  • Gehwege, Einfahrten, Parkplätze und Privatstraßen stets von Schnee geräumt sind
  • die entsprechenden Flächen so behandelt werden, dass keine Rutschgefahr entsteht (zum Beispiel durch Splitt, Salz oder Sägespäne)

Wie Sie sehen, ist die Liste Ihrer Aufgaben durchaus überschaubar. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch keinesfalls, dass Ihre Tätigkeit unterschätzt oder gar belächelt werden darf. Gerade weil es die rechtlichen Vorgaben gibt, werden viele Menschen Ihre Dienstleistungen mit Freuden in Anspruch nehmen.

Welche Rechtsform für den Winterdienst für Privathaushalte?

Wenn Sie einen Winterdienst für Privathaushalte gründen wollen, dann müssen Sie unbedingt ein Gewerbe anmelden. Dieser Prozess geht eng mit der Wahl einer geeigneten Rechtsform einher – ein Schritt, der keinesfalls als unwichtig abgetan werden darf.

Welche Rechtsform für den Winterdienst für Privathaushalte?

Grundsätzlich ist die Geschäftsidee eines privaten Winterdienstes an keine bestimmte Unternehmensform gebunden. Das heißt, Sie können sich zwischen verschiedenen Varianten entscheiden. Rechtsformen, die für den Winterdienst für Privathaushalte besonders geeignet sind, sind:

  • Einzelunternehmen
  • GbR
  • UG (haftungsbeschränkt)
  • GmbH

Aufgrund der Einfachheit der Geschäftsidee entscheiden sich viele Gründer für eine Personengesellschaft wie die GbR oder das Einzelunternehmen. Da Sie als Dienstleister jedoch in der Regel für eventuelle Schadensfälle haften, ist es durchaus sinnvoll, auch über die Gründung einer Kapitalgesellschaft nachzudenken. Diese bietet Ihnen grundsätzlich mehr Sicherheit und schützt im Insolvenzfall Ihren privaten Besitz.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Um einen Winterdienst für Privathaushalte zu gründen, müssen Sie keinerlei Qualifikationen und Fachkenntnisse vorweisen. Eine Ausbildung, die auf diesen Beruf vorbereitet, gibt es nicht. Das wiederum sorgt dafür, dass die Geschäftsidee hervorragend geeignet ist für Quereinsteiger.

Wichtig ist in erster Linie, dass Sie körperlich fit sind und weder Probleme mit Kälte noch mit dem frühen Aufstehen haben. Ist dies der Fall, dann sind Sie auf alle Herausforderungen dieser Geschäftsidee vorbereitet.

Saisonale Schwankungen kompensieren

Wie schon aus dem Namen hervorgeht, werden Sie als Winterdienst-Dienstleister im Frühling, Sommer und Herbst nur sehr wenig zu tun haben. Die saisonalen Schwankungen in dieser Branche sind entsprechend stark und müssen unbedingt kompensiert werden, wenn Sie das ganze Jahr über von Ihrer Selbstständigkeit leben wollen.

Die meisten Winterdienste bieten während der schneefreien Zeit des Jahres meist andere Dienstleistungen an, die sich allesamt mehr oder weniger um die Grundstücks- und Immobilienpflege drehen. Hier finden Sie ein paar Anregungen:

  • Garten- und Grünflächenpflege
  • Hausmeistertätigkeiten
  • Fassadenpflege
  • Reinigung von Parkflächen und Gehwegen
  • Beseitigung von Unkraut
  • Grünschnitt

In der Gestaltung Ihrer Dienstleistungspalette sind Sie natürlich weitestgehend frei. Problematisch wird es erst, wenn Sie diverse handwerkliche Tätigkeiten, beispielsweise Elektromontage und Arbeiten an den Sanitäranlagen, anbieten wollen. Hierfür müssen Sie in der Regel die entsprechende Ausbildung zum Handwerker vorweisen.

Unterschiedliche Zielgruppen mit der Geschäftsidee ansprechen

Das Gute für Sie ist: Wenn der Schnee erst einmal fällt, dann ist so ziemlich jeder dazu verpflichtet, ihn wieder zu beseitigen. Das bedeutet im Umkehrschluss natürlich: Viele potentielle Kunden.

Wenn Sie sich mit einem Winterdienst für Privathaushalte selbstständig machen möchten, dann können Sie sich insbesondere auf diese Zielgruppen einstellen:

  • private Vermieter, die die Aufgabe an einen externen Dienstleister abgeben wollen
  • berufstätige Menschen, die früh am Morgen und/oder am Abend keine Zeit dafür haben
  • junge Menschen und Familien, die häufig verreisen und unterwegs sind
  • alte Menschen, die körperlich nicht mehr dazu in der Lage sind
  • kranke Menschen, die zeitweise körperlich nicht in der Lage sind

Marketing

So machen Sie auf Ihre Geschäftsidee aufmerksam

Es ist nicht schwer, einen Winterdienst für Privathaushalte zu gründen. Kompliziert wird es meist erst dann, wenn es daran geht, erste Aufträge an Land zu ziehen und einen festen Kundenstamm zu etablieren. Das Zauberwort hierfür lautet: Marketing.

Es ist völlig normal, dass Sie zu Beginn erst einmal auf Ihre Geschäftsidee aufmerksam machen müssen; immerhin weiß grundsätzlich niemand, dass Sie diese Dienstleistungen anbieten. Um das zu ändern, können Sie verschiedene Maßnahmen in die Wege leiten. Dazu gehören unter anderem:

  • Anzeigen in der Lokalzeitung
  • Flyer und Plakate
  • Social Media-Aktivitäten

Bilder: www.pixabay.com

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