Bistro eröffnen | Schritt für Schritt zum eigenen Gastro-Gewerbe

Bistro eröffnen | Schritt für Schritt zum eigenen Gastro-Gewerbe

Ein eigenes Bistro eröffnen – für viele Menschen ist das ein lang gehegter Traum, der gleichzeitig zum Greifen nah und doch unendlich weit entfernt ist. Wer sich in der Gastronomie selbstständig machen möchte, sollte auf jeden Fall wissen, dass eine Menge bürokratischer Hürden auf ihn zukommen werden. Einfach nur ein Gewerbe anmelden und damit ein Bistro eröffnen reicht leider nicht. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie sonst noch alles beachten müssen und wie Sie Schritt für Schritt Ihr eigenes Gastro-Gewerbe eröffnen.

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Schritt #1: Überlegen Sie sich ein Konzept

Wer mit dem Gedanken spielt, ein Bistro zu eröffnen, hat in der Regel schon mehr oder weniger konkrete Vorstellungen, wodurch sich dieses später auszeichnen soll. Bloß eine Ladenfläche anmieten, diese mit Möbeln ausstatten und wahllos Speisen anbieten funktioniert selbstverständlich nicht.

Wer mit einem Bistro (oder einem Café, Imbiss oder Restaurant) Erfolg haben möchte, braucht von Anfang an ein stimmiges Konzept, das der Einrichtung das gewisse Etwas verleiht und dem Gast das Gefühl gibt, ab einem besonderen Ort zu sein.

Bei der Erstellung von Ihrem individuellen Konzept haben Sie natürlich jede Menge Freiheiten. Erlaubt ist, was Ihnen gefällt und was vielleicht auch Ihre Persönlichkeit widerspiegelt. Viele Gründer, die ein eigenes Bistro eröffnen wollen, lassen ganz bewusst persönliche Vorlieben und Gewohnheiten einfließen, um einen Ort zu erschaffen, der ihrem Wesen entspricht.

Beispiele für Bistro-Konzepte:

  • Fokussierung auf eine spezielle Länderküche (beispielsweise Französisch, Italienisch oder Spanisch)
  • nachhaltige Ausrichtung bei der Beschaffung von Lebensmitteln, Strom, Einrichtung etc.
  • Ausstattung des Bistros in einem bestimmten Stil, zum Beispiel vintage, mediterran oder im Industrial Style

Wenn Sie ein Bistro eröffnen möchten, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden.

Schritt #2: Wählen Sie eine Rechtsform für das Bistro

Wenn das Konzept steht und Sie auch bestenfalls wissen, ob Sie allein oder im Team gründen, sollten Sie sich als nächstes Gedanken über eine geeignete Rechtsform für Ihr Bistro machen. Im Falle dieses Geschäftsmodells stehen Ihnen mehrere Optionen zur Auswahl. Um die richtige Entscheidung zu treffen, ist es von größter Wichtigkeit, sich umfassend mit allen Rechtsformen auseinanderzusetzen und die Pro- und Kontra-Argumente sorgfältig abzuwägen. Hier finden Sie eine erste Übersicht der gängigsten Rechtsformen für Bistros und andere Gastronomie-Gewerbe.

  • Einzelunternehmen: Als Einzelunternehmer müssen Sie kein Stammkapital vorweisen und dürfen sich auf einen unbürokratischen Gründungsprozess freuen. Der Nachteil dieser Rechtsform ist die uneingeschränkte Haftung im Falle des Scheiterns.
  • GbR: Die GbR ist dem Einzelunternehmen sehr ähnlich, wird allerdings von mehreren Gesellschaftern gegründet.
  • GmbH: Viele Gastro-Unternehmen entscheiden sich ganz bewusst für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH). Ihr größter Vorteil kann schon aus dem Namen abgeleitet werden: Falls Ihr Business scheitert, müssen Sie nur beschränkt haften. Das bedeutet konkret: Ihr Privatbesitz bleibt unangetastet. Dafür müssen Sie allerdings zum Zeitpunkt der Gründung ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro vorweisen.
  • UG (haftungsbeschränkt): Die UG gehört ebenfalls zu den haftungsbeschränkten Rechtsformen. Sie wird oftmals als kleine Schwester der GmbH bezeichnet. Der Grund dafür ist, dass Sie keine 25.000 Euro Stammkapital aufbringen müssen, sondern lediglich einen Euro.

Schritt #3: Den Markt, die Konkurrenz und den Standort analysieren

Wer bereits Erfahrungen in der Gastronomie gesammelt hat, weiß, dass es ein großer Schritt ist, ein Bistro zu eröffnen. Die Branche ist hart umkämpft und Schließungen sind keine Seltenheit. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, sich im Vorfeld ganz genau anzuschauen, welche Bedingungen Sie vorfinden, wie stark die Konkurrenz ist und wo der strategisch günstigste Standort für Ihr Bistro ist.

Eine so umfangreiche Analyse frisst natürlich sehr viel Zeit, sollte aber dennoch auf keinen Fall unterschätzt werden. Sie liefert Ihnen nicht nur wertvolle Erkenntnisse, sondern kann auch die Grundlage für einen Businessplan darstellen. Dieser wird wiederum benötigt, wenn Sie Fördermittel und Zuschüsse beantragen wollen.

Der Standort ist sehr wichtig, wenn Sie ein Bistro eröffnen möchten.

Schritt #4: Eine passende Immobilie finden

Die Suche nach einem passenden Lokal wird von vielen angehenden Gastronomen maßlos unterschätzt. Was anfangs wie ein Kinderspiel erscheint, stellt viele auf eine harte Geduldsprobe. Ein leerstehendes Lokal zu finden, das allen Ansprüchen gerecht wird, ist in vielen Gebieten Deutschlands alles andere als einfach.

Bei der Suche nach einer Immobilie sollten Sie immer Ihre vorhergehenden Analysen, aber auch das Konzept für Ihr Bistro im Hinterkopf behalten. Fragen Sie sich beispielsweise, wo sich Ihre Wunschkundschaft bevorzugt aufhält und welche Gegend am besten zu Ihrem Konzept passen würde. Nicht immer ist eine Lage im Stadtzentrum automatisch die beste Wahl.

Schritt #5: Die Gaststättenerlaubnis einholen

Gaststätten und auch Hotels fallen unter die sogenannten erlaubnispflichtigen Gewerbe. Das bedeutet, dass Sie vor der Gewerbeanmeldung eine Gaststättenerlaubnis einholen müssen – es sei denn, Sie beabsichtigen nicht, alkoholische Getränke auszuschenken. Die Gaststättenerlaubnis – auch Konzession genannt – wird nur dann erteilt, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören:

  • persönliche Eignung (Nachweis von einem polizeilichen Führungszeugnis, einem Gesundheitszeugnis und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt)
  • fachliche Eignung (Nachweis durch die Teilnahme an einer Unterrichtung nach §4 Gaststättengesetz)
  • Eignung der Räumlichkeiten (Nachweis von Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag, Abnahme durch das Bauamt)

Schritt #6: Das Gewerbe anmelden

Unabhängig von der Rechtsform, die Sie gewählt haben, müssen Sie Ihr Bistro beim Gewerbeamt anmelden. Dieser Schritt wird von den meisten angehenden Gastronomen gefürchtet, ist aber grundsätzlich nichts Schlimmes. Was Sie unbedingt bedenken müssen, ist Folgendes: Die Anmeldung von einem Unternehmen (egal welcher Art) kostet Geld. Zu den gängigen Anmelde-Gebühren, die von Ort zu Ort zwischen 20 und 40 Euro schwanken, kommen eventuell noch Kosten für Anwalt, Notar und weitere Posten.

Hinweis: Aus diesem Beitrag geht hervor, dass das Gewerbe erst nach Erteilung der Gaststättenerlaubnis angemeldet werden kann. Für die Erlaubnis wiederum müssen Gastronomen in der Regel eine konkrete Immobilie nachweisen. Wenn Sie diese noch nicht gefunden haben, aber dennoch schon ein Gewerbe anmelden wollen, ist ein Gespräch mit den zuständigen Behörden hilfreich. Oftmals sind Sonderregelungen und das nachträgliche Einreichen von Unterlagen möglich. Stellen Sie sich auf jeden Fall auf einen bürokratischen Hürdenlauf ein.

Denken Sie über das Marketing nach, bevor Sie ein Bistro eröffnen.

Schritt #7: Eröffnen Sie Ihr Bistro

Wenn alle Erlaubnisse eingeholt wurden, Sie grünes Licht vom Gesundheits- und Veterinäramt erhalten haben und Ihr Bistro vollständig eingerichtet ist, können Sie endlich den Betrieb aufnehmen und erste Gäste bewirten. Wenn Sie ein Bistro eröffnen, ist es gerade zu Beginn wichtig, die Werbetrommel zu rühren und die Menschen auf das neue Lokal aufmerksam zu machen. Die Möglichkeiten sind vielfältig:

Anzeigen in lokalen und sozialen Medien

  • Social Media-Aktivitäten
  • Eröffnungs-Aktionen (Rabatte, „Kauf zwei, zahl‘ eins“)
  • Flyer
  • Plakate

Bilder: www.pixabay.com

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