Flugschule gründen | Das müssen Sie unbedingt wissen

Flugschule gründen | Das müssen Sie unbedingt wissen

Wer eine eigene Flugschule gründen will, muss sich von Anfang an auf unzählige Hürden gefasst machen. Denn feststeht: Hierbei handelt es sich auf keinen Fall um ein einfaches Unterfangen. Ganz im Gegenteil. Als Gründer einer Flugschule müssen Sie nicht nur umfassende Fachkenntnisse mitbringen, sondern auch verschiedene Voraussetzungen und Richtlinien erfüllen. Auch die rechtliche Lage sollte Ihnen auf keinen Fall unbekannt sein. Was Sie konkret alles wissen müssen, wenn Sie eine Flugschule gründen wollen, verrät Ihnen dieser Beitrag.

Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit als Fluglehrer

Um anderen Menschen das Fliegen beizubringen, ist es natürlich von großer Wichtigkeit, selbst fliegen zu können. Oder mit anderen Worten: Sie müssen nachweisen können, dass Sie Pilot sind und eine Sportpilotenführer-Lizenz besitzen. Darüber hinaus müssen Sie folgendes nachweisen:

  • 150 Stunden Flugerfahrung
  • gültiges Medical der Klasse II nach JAR FCL 3, also eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung

Um nicht nur als Pilot tätig zu sein, sondern auch wirklich eine Flugschule zu gründen und Fluglehrer zu werden, müssen Sie darüber hinaus eine spezielle Schulung absolvieren. Ehe Sie diese antreten, müssen Sie sich überlegen, ob Sie nur theoretischen Unterricht (am Boden) geben oder mit Ihren Schülern auch in die Lüfte steigen, also praktisch unterrichten wollen. Beides ist möglich, muss aber im Vorfeld genau durchdacht werden.

Wenn Sie sich nur für die Theorie entscheiden, ist das natürlich in erster Linie einfacher. Wer in seiner Flugschule allerdings auch noch den praktischen Unterricht anbietet, spricht damit jedoch noch viel mehr Leute an.

Nach Absolvieren des Lehrgangs sind Sie allerdings immer noch nicht befugt, anderen Menschen das Fliegen beizubringen. Ehe es soweit ist,müssen Sie als Assistent zwei Flugschüler durch alle Phasen ihrer Ausbildung begleiten und dabei praktische Erfahrung sammeln. Wenn Sie das geschafft, einen Erste-Hilfe- und einen Sprechfunk-Kurs absolviert haben, erhalten Sie den benötigten Eintrag in Ihre Fluglizenz und können endlich Flugschüler ausbilden.

Den Kunden das Fliegen von Sportmaschinen beibringen.

Die Ausbildung von Luftsportgeräteführern

Wer eine Flugschule gründen will, wird in aller Regel Luftsportgeräteführer ausbilden. Zu dieser Luftfahrzeugklasse gehören:

  • Gleitsegel
  • Gleitschirm
  • Hängegleiter
  • Ultraleichtflugzeuge
  • Gleitflugzeuge
  • Sprungfallschirme

Die Erlaubnis vom Luftfahrt-Bundesamt

Damit Sie legal eine Flugschule gründen und Flugschüler ausbilden können, benötigen Sie eine Erlaubnis für Flugschulen gemäß Luftverkehrszulassungsverordnung. Die zuständige Behörde für diese Erlaubnis ist das Luftfahrt-Bundesamt.

Registrierung bei verschiedenen Verbänden

Wenn Sie denken, dass der Weg zur eigenen Flugschule bis hier her schon steinig war, haben wir schlechte Nachrichten für Sie: Das Ende der Fahnenstange wurde leider noch immer nicht erreicht. Um Luftsportgeräteführer ausbilden zu dürfen, müssen Sie Ihre Flugschule, bei der es sich um eine Ausbildungsstätte handelt, beim Deutschen Ultraleichtflugverband e.V. registrieren. Die Anmeldung bei weiteren Verbänden ist zusätzlich möglich, aber keine Pflicht.

Info: Wenn Sie Fragen zu Genehmigungen. Erlaubnissen und Registrierungen für Ihre Flugschule haben, können Sie sich an die jeweilige Luftfahrtbehörde in Ihrem Bundesland wenden. Die dortigen Mitarbeiter werden Ihnen Rede und Antwort stehen und dabei helfen, eine Flugschule zu gründen.

Wenn Sie eine Flugschule gründen, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden.

Welche Rechtsform eignet sich für eine Flugschule?

Grundsätzlich können Sie, wenn Sie eine Flugschule gründen wollen, jede gängige Rechtsform in Betracht ziehen. Es gibt keine vorgeschriebene Variante, die für alle gilt. Zu den am häufigsten gewählten Geschäftsformen gehören:

  • Einzelunternehmen
  • GbR
  • GmbH
  • UG (haftungsbeschränkt)

Da Sie mit der Gründung einer Flugschule ein hohes unternehmerisches Risiko eingehen, ist es sicherer, wenn Sie sich für eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) entscheiden. Diese beiden Rechtsformen bringen einen entscheidenden Vorteil mit sich: Falls Sie mit Ihrer Flugschule scheitern, müssen Sie sich keine Sorgen um Ihr privates Vermögen machen – Sie haften nämlich nur mit Ihrem Firmenbesitz.

Die 25.000 Euro Stammkapital, die Sie für die Gründung einer GmbH vorweisen müssen, sollten Sie auf jeden Fall auf der hohen Kante haben. Immerhin ist es nicht gerade günstig, eine Flugschule zu gründen.

Auf welchem Flughafen gründen?

Nehmen wir einmal an, Sie wollen nicht nur theoretischen, sondern auch praktischen Flugunterricht geben. Dann ist es absolut logisch, dass Sie Ihre Flugschule nicht überall gründen können. Bei der Suche nach einem geeigneten Standort werden Sie stark eingeschränkt sein und sehr bald feststellen: Es kommt nur ein Flugplatz in Frage.

Natürlich müssen Sie nicht bei großen Airports wie in Frankfurt oder München anfragen. Häufig sind es die kleinen, privat geführten Flugplätze, die die idealen Bedingungen für eine Flugschule bieten. Wichtig ist hier vor allen Dingen, dass Sie nach Möglichkeit der einzige Anbieter sind. Wenn es eine weitere Flugschule vor Ort gibt, die genau das gleiche wie Sie anbietet, werden Sie es schwer haben.

Eine eigene Webseite als Basis der Präsenz

Eine Flugschule ist ganz sicher kein Geschäftsmodell, das den breiten Massenmarkt anspricht. Es handelt sich hierbei viel mehr um ein Business, bei dem es auf jeden einzelnen Kunden ankommt. Darum ist es umso wichtiger, dass Sie von Anfang an in die Offensive gehen und um jeden Interessenten kämpfen. Eine eigene Webseite, auf der Sie Ihre Flugschule professionell präsentieren und wichtige Informationen zur Verfügung stellen, ist hierfür ein absolutes Muss.

Die Seite an sich darf gern einfach aufgebaut sein und muss keine x Unterseiten haben. Wichtig ist, dass sich der Besucher schnell zurecht findet und genau die Informationen findet, die er sucht. Hierzu gehören häufig:

  • Kontaktdaten (Telefonnummer und Email-Adresse)
  • Öffnungszeiten
  • Adresse und Anfahrt
  • Preise
  • Leistungen
  • Historie / Erfahrung

Diese Punkte dürfen auf gar keinen Fall auf Ihrer Webseite fehlen, wenn Sie eine Flugschule gründen und Ihre potentiellen Kunden umfassend informieren wollen.

Bevor Sie eine Flugschule gründen, sollten Sie sich Gedanken über das Marketing machen.

Marketing für Flugschulen: Hoch hinaus mit der richtigen Strategie

Die Webseite als Basis allein reicht allerdings nicht aus. Um wirklich umfassend auf Ihre Flugschule aufmerksam zu machen, müssen Sie alle Marketing-Register ziehen, die es gibt. Vor allem in der Anfangszeit ist es wichtig, sich einen Namen zu machen und die Leute darüber zu informieren, dass es eine neue Flugschule (in ihrer Nähe) gibt. Geeignete Marketingkanäle sind beispielsweise:

  • lokale Printmedien
  • Fachzeitschriften
  • Plakate und Flyer
  • Soziale Medien
  • Radio

Wichtig ist, das Budget nicht planlos auf den Kopf zu hauen, sondern sich im Vorfeld eine erfolgversprechende Strategie zu überlegen. Die einzelnen Marketing-Kanäle dürfen nie isoliert voneinander betrachtet, sondern sollten immer als eine Einheit verstanden werden. Mit der richtigen Strategie haben Sie gute Chancen, sich schnell am Markt zu etablieren.

Bilder: www.pixabay.com

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