Mobile Fußpflege | Darauf kommt es in der Praxis an

Mobile Fußpflege | Darauf kommt es in der Praxis an

Ein gepflegtes Äußeres genießt in unserer Gesellschaft einen ausgesprochen hohen Stellenwert. Immer mehr Menschen achten nicht nur darauf, dass Gesicht, Hände und Körper gut aussehen, sondern auch die Füße. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Körperteilen ist jedoch nicht nur aus kosmetischer Sicht sinnvoll, sondern auch aus gesundheitlicher. Denn Fakt ist: Wer zur Fußpflege geht, lässt seine Füße nicht nur „aufhübschen“, sondern eben im wahrsten Sinne des Wortes pflegen. Da immer mehr den Wunsch entwickeln, ihrem Körper etwas Gutes zu tun und auch bereit sind, hierfür Geld auszugeben, bieten sich ideale Ausgangsbedingungen für alle, die sich mit einer mobilen Fußpflege selbstständig machen wollen. Lesen Sie hier, was Sie bei diesem Vorhaben beachten müssen.

Medizinische oder kosmetische Fußpflege?

Falls Sie gerade mit dem Gedanken spielen, eine mobile Fußpflege zu gründen und sich in diesem Bereich selbstständig zu machen, dann sollten Sie sich zuerst einmal fragen, ob Sie lieber in Richtung medizinische oder kosmetische Fußpflege gehen wollen. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, denn Sie gibt vor, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Die folgende Übersicht klärt auf:

Medizinische Fußpflege

Aufgaben:

Behandlung von Fuß- und Nagelpilz, Schäden aufgrund von Diabetes, eingewachsenen Zehennägeln und anderen medizinischen Problemen

Voraussetzungen:

Staatliche Ausbildung zum Podologen

Berufsbezeichnung geschützt?

Ja

Kosmetische Fußpflege

Aufgaben:

Überprüfung des Gesundheitszustandes der Füße, Entfernen von Hornhaut, Schneiden und Feilen der Nägel, Entfernen von Nagelhaut, Pflege der Nägel, Fußmassagen

Voraussetzungen:

Überprüfung des Gesundheitszustandes der Füße, Entfernen von Hornhaut, Schneiden und Feilen der Nägel, Entfernen von Nagelhaut, Pflege der Nägel, Fußmassagen

Berufsbezeichnung geschützt?

Nein

Während ein Podologe eine strenge Ausbildung durchlaufen muss, um später in seinem Beruf arbeiten zu können, gibt es für die kosmetische Fußpflege grundsätzlich keine Voraussetzungen. Es wird allerdings ausdrücklich empfohlen, entsprechende Kurse und Weiterbildungen zu besuchen, um sich das notwendige Fachwissen anzueignen. Die Zertifikate und Urkunden, die Sie nach bestandenen Prüfungen erhalten, bescheinigen nicht nur Ihre Eignung, sondern wecken auch Vertrauen beim Kunden.

Natürlich spricht nichts dagegen, sowohl eine Ausbildung zum Podologen als auch Weiterbildungen im Bereich kosmetische Fußpflege zu besuchen. Auf diese Weise können Sie Ihren Kunden beziehungsweise Patienten das „Komplet-Paket“ anbieten und eine noch viel größere Zielgruppe ansprechen.

Warum eine mobile Fußpflege und kein fester Standort?

Wer sich für den Fußpflegedienst entscheidet, hat hierfür meist einen triftigen Grund. Der wohl am häufigsten genannte sind die niedrigeren Ausgaben, da Sie keine Miete und Nebenkosten für ein Studio oder eine Praxis zahlen müssen.

Bedenken Sie allerdings von Anfang an, dass auch eine mobile Fußpflege Kosten verursacht – beispielsweise für Fahrzeug, Kraftstoff und Versicherungen. Was letztlich günstiger ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie Art des Fahrzeuges und Einsatzgebiet ab. Ein Vergleich sollte daher immer individuell vorgenommen werden.

Ein Vorteil der mobilen Fußpflege, der keinesfalls von der Hand gewiesen werden kann, ist, dass Sie hiermit mehr Kunden erreichen werden. Gerade in der medizinischen Fußpflege besteht häufig das Problem, dass Patienten aufgrund ihrer Leiden nur ungern das Haus verlassen. Entzündungen, Infektionen und Pilze verursachen teils starke Schmerzen und machen das Laufen zu einer Herausforderung oder schlichtweg unmöglich.

Wenn Sie von Anfang an wissen, dass Sie vor allem mit medizinischen Patienten zusammenarbeiten wollen (und vielleicht auch schon den entsprechenden Abschluss als Podologe in der Tasche haben), ist es überaus sinnvoll, über eine mobile Fußpflege nachzudenken.

Doch auch im kosmetischen Bereich kann sich dieses Businessmodell als lukrativ erweisen – beispielsweise dann, wenn Sie in einer ländlichen Gegend aktiv sind und Ihre Kundschaft weit verstreut ist. Es darf davon ausgegangen werden, dass Ihr Angebot eher wahrgenommen wird, wenn Sie den Kunden zuhause besuchen und sich dieser nicht erst ins Auto oder ein anderes Verkehrsmittel setzen muss, um zu Ihnen zu kommen.

Diese (persönlichen) Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Wie aus der Tabelle weiter oben hervorgeht, hängen die fachlichen Voraussetzungen an einen Fußpflegedienst vor allem davon ab, ob Sie sich für die medizinische oder kosmetische Richtung entscheiden. Doch wie verhält es sich mit den persönlichen Anforderungen an diesen Beruf?

Egal ob medizinisch oder kosmetisch: Als Fußpfleger oder Fußpflegerin müssen Sie ein ausgeprägtes Talent für Kommunikation mitbringen. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Kunden und Patienten nicht nur erklären, was Sie gerade mit dessen Füßen anstellen. Sie müssen auch dazu in der Lage sein, schnell eine (oberflächliche) persönliche Bindung aufzubauen, damit sich Ihr Gegenüber wohlfühlt und vollständig auf den Prozess der Fußpflege einlassen kann.

Weiterhin ist es eine wichtige Voraussetzung, dass Sie ein Mindestmaß an körperlicher Fitness mitbringen. Vor allem Ihr Rücken ist aufgrund der gebeugten Haltung beim Arbeiten einer permanenten Belastung ausgesetzt und muss daher regelmäßig gestärkt werden. Viel Bewegung zwischen den einzelnen Behandlungen und natürlich auch nach Feierabend sollte zu einer Selbstverständlichkeit für Sie werden.

Ein dritter Punkt, der eigentlich als offensichtlich bezeichnet werden kann, ist die Bereitschaft, mit den Füßen fremder Menschen zu arbeiten – und zwar mit Füßen, die nicht immer der Norm entsprechen und häufig ungesund sind. Wenn Sie spüren, dass Sie einen Anflug von Ekel empfinden, wenn Sie an entzündete Füße oder Erkrankungen wie Fußpilz denken, dann sollten Sie den Gedanken an eine mobile Fußpflege schleunigst wieder verwerfen.

Last but not least müssen Sie als medizinischer oder kosmetischer Fußpflegedienst eine ausgeprägte Freude an der Arbeit mit Menschen haben. Wer lieber für sich ist, wird in diesem Beruf auf keinen Fall glücklich werden.

Kassenzulassung für mobile Fußpflege – Ist das möglich?

Falls Sie sich für den Weg der medizinischen Fußpflege entscheiden und eine Ausbildung zum Podologen absolvieren, werden Sie früher oder später mit dem Begriff Kassenzulassung konfrontiert. Für Sie als selbstständigen Fußpfleger ist diese Zulassung sinnvoll, denn sie sorgt dafür, dass die Krankenkassen Ihre Leistungen übernehmen und die Patienten dadurch finanziell entlasten.

Doch ist es überhaupt möglich, eine Kassenzulassung zu erhalten, wenn Sie als mobile Fußpflege unterwegs sind? Die Antwort auf diese Frage lautet: jain.

Eine Kassenzulassung erfordert eine feste, in sich geschlossene Praxis. Das bedeutet, dass jemand, der sich ausschließlich auf die mobile Fußpflege fokussiert, keine Kassenzulassung erhalten wird. Wenn Sie jedoch neben der mobilen Fußpflege auch eine Praxis haben, in der Patienten behandelt werden können, dann ist es durchaus möglich, dass Sie die Zulassung bekommen.

Fußpflege – Gewerbe oder Freiberuflichkeit?

Wenn es um die Frage geht, ob man als mobile Fußpflege ein Gewerbe anmelden muss oder als Freiberufler gilt, scheiden sich die Geister nach wie vor. Während bei der kosmetischen Fußpflege nur selten diskutiert wird (hier geht die Tendenz ganz eindeutig in Richtung Gewerbe), wird bei der medizinischen Fußpflege immer auf den Katalogberuf Heilpraktiker verwiesen.

Dieser spricht zwar klar für eine Freiberuflichkeit, hat aber de facto nichts mit der Fußpflege zu tun. Die meisten Finanzämter und auch Gerichte werden Ihnen also nicht Recht geben, wenn Sie Ihre Tätigkeit als medizinischer Fußpflegedienst als Freiberuflichkeit ausüben wollen.

Bilder: www.pixabay.com

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